Eine Immission bzw. Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Ziel des gesetzlich geregelten Immisionsschutzes ist, diese Einwirkungen so gering wie möglich zu halten. Zentrale Vorschrift ist das Bundes­immissionsschutz­gesetz (BImschG) mit seinen Verordnungen.


Andere Definition:
Eintrag von Luft- oder Wasserverunreinigungen in Ökosystemen
(Emission)


Andere Definition:
Immissionen sind die Emissionen, die auf die Biosphäre (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser) einwirken


Andere Definition:
Zuführung von festen, flüssigen oder gasförmigen verunreinigenden Stoffen, Wärme, Geräusche, Erschütterungen u.a.m., die auf den Menschen und die belebte und unbelebte Natur einwirken (z.B. Schadstoff­immission, Wärmeimmission, Lärmimmission, Elektrosmog).


Andere Definition:
Immission ist die Einwirkung der emittierten Schadstoffe auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet oder auch chemisch oder physikalisch umgewandelt haben.


Oft gesucht, jedoch falsch geschrieben: Imission, immision

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