A / Ä
Gesetz von 1976, wirksam ab 1981-01-01 . Für das
Einleiten von
Abwasser in ein
Gewässer ist eine
Abwasserabgabe zu zahlen. Diese Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des
Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der Metalle
Quecksilber und
Cadmium, der oxidierbaren Stoffe und der
Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischen in Schadeinheiten errechnet wird. Durch Gesetz von 1986 ist ab 1990-01-01 auch für die organischen Halogenverbindungen (
AOX) und für die Metalle
Chrom, Nickel,
Blei und
Kupfer eine Abgabe zu zahlen.