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Lexikon - Lexikon A - Ä
Abfallwirtschaft bezeichnet die Summe aller Maßnahmen zur geordneten und umweltschonenden Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Abfällen (Abfallablagerung) aller Art. Die verantwortlichen Entsorgungsträger erstellen für ihren Bereich ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) und schreiben es regelmäßig fort (?2(1) Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz).
Der ZAW hat sein AWK im 2000-05 das zweite Mal fortgeschrieben
Weitere Definition:
Abfallwirtschaft bezeichnet die Summe aller Maßnahmen zur geordneten und umweltschonenden Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Abfällen (Abfallablagerung) aller Art.
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