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Abfallwirtschaftssatzung PDF Drucken E-Mail
Lexikon - Lexikon A - Ä
Die verantwortlichen Entsorgungsträger regeln den Anschluss der Grundstücke bzw. der Abfallerzeuger (Erzeuger) an die Einrichtungen zur Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen durch die Abfallwirtschaftssatzung.
Andere Definition:
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Entsorgung der Abfälle in den Kommunen
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. Juli 2009 um 08:31 Uhr
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