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Betriebswasser

Wasser, das gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dient, ohne dass im allgemeinen Trinkwasserqualität verlangt wird (eine Ausnahme ist z. B. für Lebensmittelbetriebe, das Trinkwasserqualität aufweisen muss). Betriebswasser muss je nach Einsatzzweck bestimmte Eigenschaften haben. So darf Kesselspeisewasser nicht korrodierend wirken oder Kesselstein bilden, und Bewässerungswasser muss frei von boden- und pflanzenschädigenden Stoffen sein. Zur Einsparung von Trinkwasser wurden in mehreren Städten in Deutschland Ende vorigen Jahrhunderts neben den Trinkwassernetzen auch Betriebswasser-Netze eingerichtet. Aus diesen Netzen wurde Betriebswasser für industrielle und gewerbliche Zwecke, zum Bewässern öffentlicher Grünanlagen, für die Stadtreinigung und teilweise auch für private Haushalte zur Gartenbewässerung abgegeben. Das Betriebswasser wurde üblicherweise aus Flusswasser gewonnen. Inzwischen sind diese Versorgungsnetze im Bereich der Bundesrepublik aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb genommen worden. Das Betriebswasser war teurer als das Trinkwasser geworden; vor allem, weil die Wasserabgabe pro km Leitungsnetz sehr gering war, aber auch, weil das Flusswasser nicht mehr ohne Aufbereitung in das Netz eingespeist werden konnte. In einigen Städten der Bundesrepublik wird Betriebswasser noch in besonderen Leitungen Industriebetrieben zugeführt. Gebrauchswasser, für das keine Trinkwasserqualität verlangt wird (z.B. Kühlwasser).
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