B
Das
Bodenschutzrecht umfasst auf Bundesebene das am 1999-03-01 in
Kraft getretene
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die am 1999-07-17 in Kraft getretene Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Durch das
BBodSchG werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur
Sanierung von
Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die BBodSchV konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die
Altlastensanierung, insbesondere mit ihren Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerten für
Schadstoffe.