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Bannwald

Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und deshalb nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Häufig handelt es sich um Wälder in Verdichtungsräumen oder in waldarmen Gebieten. Geeignete Waldflächen werden durch die Regionalplanung als Bannwald ausgewiesen und durch Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörden zu Bannwald erklärt. Die in den Regionalplänen Ende 1999 ausgewiesene Bannwaldfläche betrug 205.284 ha, rund 90\% waren davon durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt worden
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