Start Lexikon Lexikon B Begutachtung

Anmeldung

Umweltdatenbank.de - Eine der ersten und größten Plattformen zum Thema Umweltmanagement und -schutz im Internet seit 1998



Nach der Anmeldung können Sie Ihre Firma im Adressbuch eintragen, Sachbeiträge im Lexikon und Kommentare im Forum eingeben.

Wer ist online?

Wir haben 81 Gäste online

Aktuelles im Forum

Datenbankzugriffe

seit 1.4.1998

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Empfehlungen

   

Nachrichten


Begutachtung PDF Drucken E-Mail
Lexikon - Lexikon B
Wird eine Person pflegebedürftig , so beantragt sie bei ihrer Pflegekasse Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Anspruch muss natürlich auf seine Berechtigung hin überprüft werden. Diese Überprüfung übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK). Der MDK führt bei dem Versicherten eine erstmalige Begutachtung durch, indem er die Ansprüche, die der Versicherte stellt, überprüft. Die Begutachtung erfolgt in einem festgelegten Prozedere. Nachzulesen in dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.
Weitere Definition:
EMAS-VO: Umweltpolitik, Umweltprogramm, Umweltmanagementsystem, Umweltprüfung oder Umweltbetriebsprüfungsverfahren und Umwelterklärung(en) werden von einem zugelassenen Umweltgutachter auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der EMAS-VO geprüft und die Umwelterklärung(en) für gültig erklärt. ---> Siehe auch: "Begutachtung" findet sich im WZ2003 Code "74.20.7"   Begutachtung und spezialisierte Beratungen im Bauwesen durch Büros baufachlicher Gutachter/innen (nicht Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen)
  Noch keine Kommentare.
Du musst dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.
Diskutieren ...
 

Herkunft der Besucher

Die (nach Google, Yahoo, Bing, etc.) für diese Seite wichtigsten Besucherquellen. Gehört Ihre Website auch dazu? Dann lesen Sie hier weiter.
 

Sponsoren