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Lexikon B
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Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 stellte bis zum 2000-12-31 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes ist. In ? 11 dieses Gesetzes war die für Deutschland maßgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: "Trinkwasser ..., muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen ... unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt."
Am 2001-01-01 wurde das Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst.
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