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Grundwasserschutz

Grundwasserschutz
Zum Schutz des Grundwassers ist jedermann aufgerufen. Folgende Leitlinien werden verfolgt:

Die Beschaffenheit des nicht verunreinigten Grundwassers erhalten.

Eine weitere Schädigung verunreinigten Grundwassers verhindern und Schäden soweit möglich sanieren.

Nur in dem Maße Grundwasser entnehmen, in dem es sich neu bildet.
Weitere Definition:
Grundwasserschutz
Ziel des Grundwasserschutzes ist die Beschaffenheit nicht verunreinigten Grundwassers zu erhalten, bereits vorhandene Schädigungen zu sanieren und eine maßvolle Grundwasserentnahme zu sichern
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