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Gefahrstoffrecht PDF Drucken E-Mail
Lexikon - Lexikon G
Im weitesten Sinne versteht man unter Gefahrstoffrecht die Gesamtheit aller Regelungen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen sollen. Man unterscheidet das allgemeine Gefahrstoffrecht mit dem Chemikaliengesetz und seinen Verordnungen und das spezielle Gefahrstoffrecht, das eine Vielzahl von Gesetzen wie das Benzinbleigesetz oder das DDT-Gesetz umfasst.
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