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Herstellungs- und Verwendungsverbote PDF Drucken E-Mail
Lexikon - Lexikon H
Anhang IV der GefStoffV regelt die Herstellungs- und Verwendungsverbote für folgende Verbindungen:

  • DDT
  • Asbest
  • Formaldehyd
  • Dioxine und Furane
  • Gefährliche und krebserzeugende flüssige Stoffe und Zubereitungen
  • Quecksilberverbindungen
  • Benzol
  • Arsenverbindungen
  • Aromatische Amine
  • Bleicarbonate und -sulfate
  • Zinnorganische Verbindungen
  • Di-oxo-di-n-butyl-stanniohydroxyboran
  • Vinylchlorid
  • Polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle
  • Pentachlorphenol
  • Teervle
  • Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe
  • Cadmium
  • Monomethyltetrachlordiphenylmethan,
  • Monomethyldichlordiphenylmethan und
  • Monomethyldibromdiphenylmethan

Im Zusammenhang mit diesen Verbindungen sind auch die Regelungen der Chemikalienverbotsverordnung relevant.
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