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IInteressensgruppenAls Interessensgruppen werden diejenigen bezeichnet, die, abgesehen von Kunden und Angestellten einer Organisation, ein finanzielles oder andersartiges Interesse an den Aktivitäten und Leistungen der Organisation haben. Als Interessensgruppen können steuerzahlende Bürger, Politiker, Unterrichtsbehörden, die staatliche Verwaltung und ihre Dienststellen angesehen werden. |