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Lexikon -
Lexikon I
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Indirekteinleiter sind Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die ihre Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten. Weitere Definition: Indirekteinleiter sind Abwassereinleiter, vor allem Industriebetriebe, die ihr Abwasser nicht direkt, sondern über öffentliche Kanalisationen und Kläranlagen in die Gewässer einleiten. Weitere Definition: Indirekteinleiter werden Abwassereinleiter, vor allem Industriebetriebe, bezeichnet, die ihr Abwasser indirekt über öffentliche Kanalisationen und Kläranlagen in die Gewässer einleiten
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