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Zur Erhaltung der wichtigsten Versorgungsfunktionen im Ländlichen Raum werden im
Regionalplan Funktionszuweisungen an Gemeinden unterhalb der Stufe der Zentralen
Orte als
Ländliche Siedlungs- und Versorgungsorte vorgenommen. Die Ländlichen Siedlungs- und Versorgungsorte sollen als nichtzentrale Orte das Netz der Versorgungseinrichtungen schließen und dienen der Aufrechterhaltung von Mindestversorgungsstandards im Ländlichen Raum. Eine über den Eigenbedarf hinausgehende Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung ist mit dieser Funktionszuweisung nicht verbunden.