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Lexikon - Lexikon L
Das Lebensmittelgesetz (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, LMBG) vom 1974-08-15 ist ein reines Verbraucherschutzgesetz und neben dem Bundesseuchengesetz Grundlage der Trinkwasserverordnung. Es regelt den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und mit Bedarfsgegenständen, wobei letztere alle Gegenstände sind, die mit Lebensmittel in Berührung kommen oder auf diese einwirken
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