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Müllverbrennung PDF Drucken E-Mail
Lexikon - Lexikon M
Durch Müllverbrennung werden Abfälle in geeigneten Anlagen beseitigt. Werden die Bedingungen des ? 5(2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingehalten, werden die Abfälle energetisch verwertet. Nach der TA Siedlungsabfall können ab dem 2005-06-01 nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, die einen Glühverlust < 5 Ma.-\% haben. Derzeitig kann dieser Analysewert nur durch Müllverbrennung eingehalten werden.
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