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Lexikon - Lexikon N
Mit Hilfe der Natura 2000 Richtlinie will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiterentwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutzaspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Kernpunkte von Natura 2000 sind das "Verschlechterungsverbot", welches alle Tätigkeiten verbietet, die eine ernsthafte Gefährdung für die schützenswerten Lebensräume und Arten darstellen, sowie die "Verträglichkeitsprüfung", welche sicherstellen soll, dass Projekte und Pläne in einem Natura 2000-Gebiet hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit überprüft werden. Dazu zählen bauliche Vorhaben, aber auch Flächenwidmungspläne und sektorale Pläne wie z.B. Tourismuskonzepte.
Weitere Definition:
Natura 2000 bezeichnet ein Europäisches ökologisches Netzwerk besonderer Schutzgebiete, die dem Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen dienen. Dazu zählen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie Europäische Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie
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