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Anlage zum Zerkleinern (shreddern) von Schrott, in erster Linie von Autowracks. Das Einsatzgut kann ohne Vorzerkleinerung in die Hammermühle aufgegeben werden. Sie zerschlägt, zerreißt oder zerkleinert die Metallteile in etwa faustgroße Stücke. In einem nachgeschalteten Verfahrensschritt werden hochwertige Eisenschrottteile und Nichteisenmetalle aussortiert und wiedergewonnen. Holzteile werden zerfräst. Shredder sind sehr geräuschintensiv und gehören nicht zuletzt deshalb zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. Verordnung des BImSchG. |