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Lexikon - Lexikon S
Die Sonnen- (oder Solarenergie) ist ein dem Menschen unbegrenzt zur Verfügung stehender Energieträger. Die Sonne schickt Strahlen mit einer Leistung von maximal 1.000 W/m2 an wolkenlosen und minimal etwa 20 W/m2 an trüben Tagen auf die Erdoberfläche. Diesen Energieträger ohne Schadstoffpotential gilt es zu nutzen. Dabei stehen thermische Verfahren in Form von Sonnenkollektoren zur Verfügung, photovoltaische Verfahren (Photovoltaik) zur Stromerzeugung mit Solarzellen oder die passive Sonnenenergienutzung durch geschickte architektonische Bauweise und Standortwahl von Gebäuden.

---> Siehe auch:
"Sonnenenergie" findet sich im UNSPSC Code "40101807"
  Beheizung mit Sonnenenergie

"Sonnenenergie" findet sich im WZ2003 Code "40.11.3"
  Stromerzeugung aus Windkraft, Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung

Weitere Definition:
Energie, die durch aktuelle (Solarzellen) oder zeitnahe (Solarthermie) Sonneneinstrahlung gewonnen wird. Indirekt wirkende (Windenergie) oder historische (fossile Energien) Sonnenenergie wird nicht als solche bezeichnet.
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