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Lexikon - Lexikon S
Der Stand der Technik berücksichtigt neue Erkenntnisse und technische Errungenschaften
Stand der Technik: In einigen Umweltgesetzen (vgl. ? 7a Wasserhaushaltsgesetz, ? 5 Nr. 2 BImSchG) der Bundesrepublik Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung bei der Bekämpfung von Umweltbelastungen als gesichert erscheint. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere im Betrieb erprobte Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen. Maßnahmen nach dem Stand der Technik sollen den besten zur Zeit realisierbaren Schutz der Umwelt vor Schädigungen garantieren.
Weitere Definition:
Englisch: state of the art
"Stand der Technik" ist ein Begriff aus dem Umweltrecht, der Verfahren beschreibt, die bereits erfolgreich im Betrieb erprobt wurden. Ein weitergehender Begriff ist "Stand von Wissenschaft und Technik" für Anlagen, die noch nicht im Betrieb erprobt sind.
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