|
Lexikon -
Lexikon S
|
Ein Standard ist eine Norm staatlicher oder nichtstaatlicher Organe und Institutionen. Dazu gehören "Diskussionswerte" und "Orientierungswerte", die von Fachwissenschaftlern für Gremien, Kommissionen, Verbände oder Behörden vorgeschlagen werden; "Richtwerte" werden von Gremien, Kommissionen und Verbänden durch Veröffentlichung bekanntgemacht; "Grenzwerte" werden von Behörden durch einen gesetzgeberischen Akt verbindlich festgelegt.Flickr PhotosDiese Bilder werden nach dem Zufallsprinzip von flickr zum Thema "Standard" geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl. Alle Rechte gehören den jeweiligen Rechteinhabern.
|