Der
Übernahmeschein dient zum Nachweis über die durchgeführte Entsorgung. Im Sammelentsorgungsverfahren wird der Abfallerzeuger geschützt, der die Übergabe des Abfalls an den Einsammler / Beförderer belegen kann. Ein weiterer Übernahmeschein belegt die Übergabe des Abfalls an einen anderen Beförderer bzw. den Entsorger. Die
Kontrolle des Verbleibs der
Abfälle bei Befördererwechsel bis zur Entsorgungsanlage wird auch für Kleinmengen gwährleistet. Die Einführung von Übernahmescheinen beruht auf ?? 18, 19 ff. Nachweisverordnung.