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Die Bedrohung unserer Lebensgrundlagen hat eigene Behörden für den Umweltschutz notwendig gemacht. Erstes Umweltministerium in Europa war 1970 das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Ihm sind das Landesamt für Umweltschutz, das Geologische Landesamt, das Landesamt für Wasserwirtschaft und die Wasserwirtschaftsamt sowie die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege zugeordnet.
Auch die Bezirksregierungen, Landratsamt und kreisfreien Städte nehmen Aufgaben als Umweltbehörden wahr, z.B. in der Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, im Lärmschutz, im Gewässerschutz und im Naturschutz.
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