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Lexikon - Lexikon U - Ü
Für einen effizienten Umweltschutz ist die rechtzeitige Abstimmung und Koordinierung von Planungen, Maßnahmen und Vorgehensweisen zwischen dem Bund und den 16. Ländern unverzichtbar. Die Länder haben ein erhebliches Interesse daran, dass ihre eigenen umweltpolitischen Zielvorstellungen, die auf der Erfahrung bei der Anwendung bestehender gesetzlicher Vorschriften sowie auf der besseren Information über die Umweltsituation vor Ort beruhen, in neuen Gesetzesvorhaben des Bundes berücksichtigt werden.
Wichtiges Instrument dieser Zusammenarbeit in unserem föderalistischen Staat ist dabei die Umweltministerkonferenz. Die für Fragen des Umweltschutzes zuständigen Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit treffen sich in der Regel zweimal jährlich, um Fragen der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzugs, der Planung und der Forschung zu behandeln, soweit sie von übergreifendem Interesse sind.
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