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Vorranggebiet

Gebiet, in dem auf Grund raumstruktureller Erfordernisse eine bestimmte Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen ist und in dem alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein müssen.
Weitere Definition:
Ein Instrument der Raumordnung. Gebiete, die für eine bestimmte raumbedeutsame Nutzung oder Funktion vorgesehen sind und andere unvereinbare raumbedeutsame Nutzungen ausschließen. Vorranggebiete werden in Regionalplänen ausgewiesen. Es handelt sich dabei etwa um Gebiete zur Sicherung der Wasserversorgung oder zur Sicherung und Ordnung der Rohstoffversorgung- und gewinnung (z.B. Kiesabbau).
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