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Lexikon - Lexikon V
Man unterscheidet stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen.

Die stoffliche Verwertung teilt man in drei Formen ein:
1. Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen, z.B. Kupfer aus Kabelresten
2. Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck, z.B. Schmieröl aus Altöl
3. Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für andere Zwecke, z.B. Kompost aus organischen Abfällen als Bodenverbesserer

Von energetischer Verwertung spricht man, wenn der Hauptzweck in der Energierückgewinnung und nicht in der Beseitigung von schadstoffhaltigen Abfällen oder der Volumenreduzierung liegt. Der Heizwert des Abfalls soll mindestens 11000 kJ/kg (ohne Vermischung) betragen und ein Feuerwirkungsgrad von 75\% erzielt werden.

Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart.
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