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Lexikon - Lexikon V
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Weitere Definition:
Ein Instrument der Raumordnung. Es handelt sich um Gebiete, in denen einer bestimmten raumbedeutsamen Nutzung oder Funktion bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen "besonderes Gewicht beigemessen" werden soll. Im Gegensatz zum Vorranggebiet sind diese konkurrierenden Nutzungen jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen. In den Regionalplänen sind landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, in denen den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt.
Weitere Definition:
Gebiet, in dem einem bestimmten, überörtlich bedeutsamen fachlichen Belang bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beizumessen ist.
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