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Lexikon - Lexikon W
1973 haben die meisten Mitgliedsstaaten der UNO ein Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen abgeschlossen. Danach ist der Handel mit solchen Arten weitgehend verboten. Tiere der gefährdeten Arten dürfen nicht getötet werden und ihre Felle, Häute oder Zähne (Elfenbein) nicht gehandelt werden.
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