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Lexikon - Lexikon W
Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören alle chemischen Verbindungen oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern.
Weitere Definition:
Chemische Stoffe sowie Stoffgemische oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder sonst in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern.
Hierzu gehören u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle (z. B. Cadmium, Quecksilber), Phosphate sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren, laugen, PCB usw.
Die Europäische Gewässerschutzrichtlinie von 1979 enthält (neben anderen EG-Richtlinien) die Listen I (schwarze Liste) und II (graue Liste) für Wassergefährdende Stoffe. Die Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmung Wassergefährdenden Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit (VwV W. St.) enthält die Stoffliste der bisher eingestuften Stoffe bzw. Stoffgruppen. Die Liste wird fortgeschrieben. Vom BMU-Beirat "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" wurde ein Katalog Wassergefährdender. Stoffe entwickelt, in dem höhere Informationen zu den Wassergefährdenden Stoffen enthalten sind.
Wassergefährdende Stoffe, feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die die physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften des Wassers nachhaltig und nachteilig verändern, z. B. Chlorkohlenwasserstoffe und Altöle. (trinkwasserrelevante Stoffe).
Weitere Definition:
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig und nicht nur kurzzeitig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltungsvorschrift über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (VwVwS).
Weitere Definition:
Wassergefährdende Stoffe
sind nach den Bestimmungen des Wasserhaltsgesetzes Stoffe, die in der Lage sind, Gewässer zu verunreinigen oder auf sonstige Art in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern, z. B. Pflanzenschutz- und -behandlungsmittel, Schwermetalle, Phosphate
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