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Aufgrund von biologischen Testverfahren und sonstiger Eigenschaften wird das Potential von Stoffen und Zubereitungen, die Eigenschaften des Wassers nachteilig zu verändern, in einem Klassifizierungsschema bewertet. Die Wassergefährdung ist in 4 Klassen eingeteilt:
(Veraltet, wird nicht mehr verwendet: WGK 0 = im allgemeinen nicht wassergefährdend )
WGK 1 = schwach wassergefährdend
WGK 2 = wassergefährdend
WGK 3 = stark Wassergefährdend
Die Kommission Bewertung wassergefährlicher Stoffe (KBwS) stuft Stoffe ein. Die Einstufungen werden durch Verwaltungsvorschriften nach ? 19 g WHG bekanntgemacht. Selbsteinstufungen können nach dem Konzept des VCI ermittelt werden. Weitere Definition: Wassergefährdende Stoffe werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in folgende Wassergefährdungsklassen eingeteilt:
WGK 3: stark wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 1: schwach wassergefährdend
(Veraltet, wird nicht mehr verwendet: WGK 0: im allgemeinen nicht wassergefährdend)
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