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Lexikon - Lexikon W
Sammelbezeichnung für die Vorschriften des Bundes und der Länder im Bereich des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft. Hierzu gehören im Bundesrecht vor allem das Gesetz zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG = Wasserhaushaltsgesetz, Fassung der Bekanntmachung vom 1986-09-23 , BGBl I S. 1529, ber. S. 1654, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1992-08-26 , BGBI I S. 1564), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vom 1976-09-13 (BGBI I S. 2721 und 3007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1990-11-06 (BGBl I S. 2432) und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 1975-09-01 (BGBl I S. 2255 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1987-03-05 (BGBI I S. 875). Weitere Bestimmungen zum Schutz unserer Gewässer finden sich in der Gewerbeordnung (diese enthält einen Katalog genehmigungspflichtiger Anlagen, der auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Einflüsse auf den Gewässerzustand zusammengestellt wurde), im Atomgesetz (zusammen mit der Strahlenschutzverordnung regelt es die Konzentration radioaktiver Stoffe im Abwasser), im Bundesseuchengesetz (das Gesetz schreibt u. a. vor, dass feste und flüssige Abfallstoffe unschädlich beseitigt werden müssen und das Trinkwasser bestimmten Qualitätsanforderungen genügen muss, die von den Gesundheitsamtn zu überwachen sind), im Lebensmittelgesetz (Wasser ist ein Lebensmittel; das Gesetz schreibt vor, dass Lebensmittel bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen müssen und dass auch für die Lebensmittelherstellung solche Forderungen vorgeschrieben werden können.
Insbesondere gilt dies für den Zusatz fremder Stoffe) und in der Trinkwasserverordnung (schreibt vor, dass Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein muss und dass bestimmte Schwermetalle, Zyanide, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Nitrate, vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten dürfen). Auf Länderebene sind vor allem die Landeswassergesetze sowie die Abwasserabgabengesetze zu nennen, die als Ausführungsgesetze zu den Rahmengesetzen des Bundes ergangen sind.
Weitere Definition:
"Wassergesetze" bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft
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