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Angabe für die Beschaffenheit von Wasser, u. a. für die Wäsche wichtig. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Einteilung in vier Härtebereichen. Sie sind durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz definiert. Auskunft über die jeweiligen Wasserhärtebereiche erteilen die zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (Härte des Wassers). Weitere Definition: Wasserhärte bezeichnet die Härte des Wasser, also den Gehalt des Wassers an Erdalkaliionen ( Calcium- und Magnesiumionen). Bei der Wasserhärte wird unterschieden zwischen der durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure hervorgerufenen Karbonathärte und der durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze hervorgerufenen Nichtkarbonathärte. Die Summe dieser beiden ergibt die in Millimol je Liter (mmol/l) ausgedrückte Gesamthärte, die gemäß dem sogenannten Waschmittelgesetz in vier Härtebereiche eingeteilt werden kann: 1 (weich, 0 bis 1,3 mmol/l), 2 (mittelhart, 1,4 bis 2,5 mmol/l), 3 (hart, 2,6 bis 3,8 mmol/l) und 4 (sehr hart, über 3,8 mmol/l)
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