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Lexikon - Lexikon Z
Ein Zweckverband ist der Zusammenschluss mehrerer Orte (Gemeinden, Kommunen, Länder) zur Durchführung eines Großprojektes. Meist ist dies in der Abwasserbehandlung die Errichtung einer gemeinsamen Abwasserkläranlage oder eines Abwassersystems.
Weitere Definition:
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss auf kommunaler Ebene von (in der Regel) Gemeinden, aber auch von Landkreisen und Bezirken, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der einzelne Aufgaben oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben übertragen werden, z. B. Rettungszweckverband, Abwasserzweckverband
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