aaRdT ist die Abk. für allgemein anerkannte Regeln der Technik, im Technischen u. Umweltschutzrecht gebrauchter Begriff, der als Maßstab für die Anwendung eines Verfahrens die Anerkennung durch die Mehrheit der auf einem speziellen Gebiet tätigen Fachleute voraussetzt; eine Erweiterung: Stand der Technik.
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