Die verantwortlichen Entsorgungsträger regeln den Anschluss der Grundstücke bzw. der Abfallerzeuger (Erzeuger) an die Einrichtungen zur Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen durch die Abfallwirtschaftssatzung.
- 1809/2003-01-09
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Entsorgung der Abfälle in den Kommunen