Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstigen Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden is. Ausgenommen sind Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Altstandorten
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Altstandorte" suchen, wird diese Lexikonseite als erstes Ergebnis (Stand: 2005-11-03) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.