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    Arbeitsvertrag

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Arbeitsunfall

Arbeitsvertrag

Armaturen
Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zumindest die Rahmenbedingungen für eine konkrete unselbstständige Arbeitsleistung zum Gegenstand hat. Er bildet die rechtliche Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch ihn werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien begründet und geregelt.
Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Die allgemeinen Regeln des BGB finden deshalb grundsätzlich auf den Arbeitsvertrag Anwendung. In Anbetracht der besonderen Erfordernisse und Gegebenheiten des Arbeitslebens hat sich das Arbeitsrecht jedoch zu einem Sonderrecht entwickelt, welches die allgemeinen Regeln des Zivilrechts, insbesondere den Grundsatz der Vertragsfreiheit, in vielen Bereichen modifiziert oder verdrängt. Aus diesem Grunde ist es zum sog. freien Dienstvertrag und zum Werkvertrag abzugrenzen.

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer .
- 433/2003-01-03

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Alternative Schreibweisen (Synonyme): Arbeitsverträge, Arbeitsverträgen, Arbeitsvertrags
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(Letzte Änderung :2007-04-11)