Im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird unterschieden zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen m Maßstab 1:5.000 dargestellt wird, und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), die die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinde detaillierter (meist Maßstab 1:1.000) festsetzt, z.B. die Art und das Maß (u.a. Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, die Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Bauleitplanungen, Bauleitplanungs
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