Der Boden erfüllt im Sinne des Bodenschutzgesetzes natürliche Funktionen als
Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushalts insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Funktionen als Archiv der Naturgeschichte
Nutzungsfunktionen als Rohstofflagerstätte, Fläche für Siedlung und Erholung, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sowie als Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. - 906/2003-01-04 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Ionen (Ionen sind elektrisch geladene Teilchen, Atome ...)
Puffer (Liquiditätsreserve)
Bodenorganismen (In einer Hand voll Erde leben mehr Bodenorganismen ...)
Verkehr (Eine der stärksten Belastungen unserer Umwelt ...)
Bodenschutz (Neben den Elementen Luft und Wasser ist der Boden ...)
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