| Neben Luft und Wasser ist der Boden ein elementares Schutzgut. Der Lebensraum der im Boden lebenden Organismen kann durch Schadstoffeintrag schnell zerstört werden. Mit dem Ziel des Bodenschutzes wurde im 1998-03 das Gesetz zum Schutz des Bodens in der Bundesrepublik Deutschland erlassen. - 1816/2003-01-09 Neben den Elementen Luft und Wasser ist der Boden ein elementares Schutzgut. Er ist Lebens- und Nahrungsgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze, prägendes Element für Natur und Landschaft, Wirtschaftsfläche für Land- und Forstwirtschaft, Wasserfilter und Wasserspeicher sowie Lagerstätte für Rohstoffe. Ziel des Bodenschutzes ist insbesondere der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen, vor allem durch den Schutz vor Schadstoffeinträgen (z.B. Schwermetalle, Säurebildnern) vor Erosion, Verdichtung und vor Flächeninanspruchnahme (s.a. Bodenversiegelung). - 910/2003-01-04 Neben den Elementen Luft und Wasser ist der Boden ein elementares Schutzgut. Er ist Lebens- und Nahrungsgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze, prägendes Element für Natur und Landschaft, Wirtschaftsfläche für Land- und Forstwirtschaft, Wasserfilter und Wasserspeicher sowie Lagerstätte für Rohstoffe. Ziel des Bodenschutzes ist insbesondere der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen, vor allem durch den Schutz vor Schadstoffeinträgen (z.B. Schwermetalle), vor Erosion und vor Flächenverbrauch (Flächenversiegelung). - 341/2003-01-03 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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Bodenschutzes |
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