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    Bundesseuchengesetz

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Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bundesseuchengesetz

Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft
Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 stellte bis zum 2000-12-31 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes ist. In § 11 dieses Gesetzes war die für Deutschland maßgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: "Trinkwasser ..., muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen ... unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt."
Am 2001-01-01 wurde das Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst.
- 564/2003-01-04

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Alternative Schreibweisen (Synonyme): Bundesseuchengesetze, Bundesseuchengesetzen, Bundesseuchengesetzes
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(Letzte Änderung :2007-05-07)