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  Lexikon von 'C' bis 'Chlorophyll'

    Chemikaliengesetz

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Chemikalien

Chemikaliengesetz

chemisch-physikalische Abfallbehandlung
Das Chemikaliengesetz enthält vor allem Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen; die bedeutendste ist die Gefahrstoffverordnung. Das Gesetz ist nicht ausschließlich der Umweltpflege gewidmet, da es auch besondere giftrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen trifft. Es unterscheidet zwischen alten Stoffen, die vor dem 18. Sept. 1981 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft bereits in den Verkehr gebracht worden sind (EINECS: European Inventory of Existing Chemical Substances), und neuen Stoffen, die nicht im Europäischen Altstoffverzeichnis aufgeführt sind. Neue Stoffe müssen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Dortmund, angemeldet werden, wenn sie erstmals in einer Gesamtmenge von 1 t oder mehr jährlich von einem Hersteller in einem der Mitgliedstaaten der EU in den Verkehr gebracht werden. Bei einer Produktionsmenge bis 100 t muss eine Grundprüfung durchgeführt werden; über 100 t oder gar 1000 t jährlich erfordern zusätzliche aufwändige Tests, z.B. solche zur Toxizität gegenüber Bodenorganismen oder zur Mobilität im Wasser, im Boden und in der Luft. Neue Stoffe werden in einer "Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe" ("European List of Notified Chemical Substances, ELINCS) eingetragen.

Die EWG-Nummer wird als 7stellige Ziffernsequenz angegeben, die ersten 6 Ziffern als eigentliche Nummerierung der mehr als 100.000 Altstoffe (200-001-8 bis 310-192-0) und der neuen Stoffe (ab Nummer 400-010-9); die 7. Ziffer ist eine Kontrollziffer (Beispiele in Bild 3.1c). Eine andere, vielfach verwendete Nummer zur Charakterisierung von Stoffen ists die CAS-Registrier-Nummer ("Chemical Abstract Service"), die seit 1965 weltweit zur eindeutigen Kennzeichnung (ohne chemische Bedeutung!) vergeben wird .

Aus der großen Zahl von Altstoffen wurden in einem abgestuftes Verfahren 60 Stoffe ausgewählt, die unter der Aufsicht eines Beratergremiums nach allen Regeln einer modernen Ökotoxikologie bewertet werden. Die Kriterien waren bei der Stoffsammlung die Summation von Stoffen aus 13 Listen, die unter Umweltaspekten als grundsätzlich relevant angesehen wurden. In einer Grobauswahl wurden etwa vier Fünftel der Stoffe ausgeschieden, die entweder in der Umwelt nicht nachgewiesen werden konnten bzw. in keinen größeren Mengen industriell hergestellt werden. Nach Ausschluss von Stoffen, die in anderen Prüfverfahren bewertet werden (z.B. Pflanzenschutzmittel), solchen die natürlich vorkommen bzw. vermutlich in der Umwelt nicht stabil sind, wurde für 60 Stoffe eines genaue Prüfung angeordnet, die sich allerdings über einen Zeitraum von vielen Jahren erstreckt.
- 1828/2003-01-09

Neu hergestellte Stoffe, die erstmals auf den Markt kommen sollen, müssen nach dem Chemikaliengesetz noch vor ihrem Verkauf auf mögliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Aufgrund des Gesetzes müssen bestimmte Anforderungen bei der Kennzeichnung und Verpackung erfüllt werden. Gefährliche Stoffe können bestimmten Beschränkungen unterworfen oder auch ganz verboten werden
- 346/2003-01-03

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Gefahrstoffe (Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Chemikaliengesetze, Chemikaliengesetzen, Chemikaliengesetzes
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(Letzte Änderung :2007-12-13)