Gewerbe- und Industriebetriebe sind Indirekteinleiter, wenn sie ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gegensatz: Betriebe, die ihre Abwässer zunächst in kommunale Kanalisationen und damit "indirekt" in Gewässer einleiten werden als Indirekteinleiter bezeichnet.
- 11599/2004-07-09
Abwasserverursachende Anlage eines Grundstückseigentümers, deren Abwasser mit Zustimmung der Behörden nicht in eine Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer eingeleitet wird
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Direkteinleiter" suchen, wird diese Lexikonseite als zweites Ergebnis (Stand: 2008-09-13) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.