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Umwelt-Lexikon

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  Lexikon von '10204' bis '85/536/EWG'

    Erneuerbare Energien-Gesetz

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Biotopschutzprogramm

Erneuerbare Energien-Gesetz

Fotovoltaikversicherung
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, häufig als EEG ( Erneuerbare-Energien-Gesetz) bezeichnet, unterstützt den Ausbau von Energieversorgungsanlagen (Fotovoltaik-, Windkraft-, Biomassenanlagen, usw.), da diese die Energie aus sich erneuernden, regenerativen Quellen nutzen. Fossile Energieträger wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle sind nur begrenzt auf der Erde vorhanden und erzeugen Gase, die das Klima verändern. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) müssen den je nach Anlage produzierten Strom (kWh) abnehmen und zu einem bestimmten Satz vergüten. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Vergütung sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression).
Quelle: Dipl.-Ing. Friderike Gebhardt - 214560/2008-04-05

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Energie (Energie ist eine physikalische Zustandsgröße. Die ...)
Erneuerbare Energien (Erneuerbare Energie)
Erneuerbare Energie (Sammelbegriff für Energiequellen - auch ...)


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Alternative Schreibweisen (Synonyme): Erneuerbaren, erneuerbarer
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