Als Feinstaub bezeichnet man winzige, mit bloßem Auge nicht sichtbare Partikel im Staub. Sie stammen überwiegend aus Aktivitäten der Menschen und gehören zu den am schwierigsten zu beseitigenden Luftschadstoffen. Technisch gesehen sind Feinstäube Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von kleiner 10 Mikrometern (10 µm) und wird daher als PM10 bezeichnet.
Da die Filterwirkung des Nasen-Rachenraumes für feine Partikel dieser Grössenordnung nicht ausreicht werden solche Partikel eingeatmet und dringen bis weit in die Lunge vor.
Wegen dieser gefährlichen Eigenschaften hat am 27. September 1996 der Europäische Rat in einer "Luftqualitätsrahmenrichtlinie" die nachhaltige Reduzierung von gesundheitsschädlichen Staub- und Rußpartikeln festgelegt.
Diese trat nun am 2005-01-01 in Deutschland als Gesetz in Kraft.