Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) erheben für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren (Benutzungsgebühren), wenn eine Einrichtung (z. B. öffentliche Wasserversorgung oder Abwasseranlage) dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Sie ist, im Gegensatz zur Steuer, eine unmittelbare Gegenleistung für laufende oder einmalige öffentlichen Leistungen
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Gebuehr, Gebühren
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