Mit der Festlegung von Grenzwerten soll versucht werden, eine Gefährdung der Umwelt durch einen Schadstoff weitgehend einzuschränken. Grenzwerte für den Betrieb von Siedlungsabfalldeponien enthält die TASiedlungsabfall im Anhang B. Andere Grenzwerte sind in den Technischen Anleitungen Luft, Abfall und Lärm enthalten. Für den Einbau von Reststoffen in den Boden gelten die Grenzwerte des LAGA-Merkblattes "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen...".
- 1840/2003-01-09
Grenzwerte sind im Gegensatz zu Richtwerte gesetzlich (z. B. in der Trinkwasserverordnung) vorgeschriebene Werte, die eingehalten müssen bzw. nicht überschritten werden dürfen