Grundwasserschutz
Zum Schutz des Grundwassers ist jedermann aufgerufen. Folgende Leitlinien werden verfolgt:
Die Beschaffenheit des nicht verunreinigten Grundwassers erhalten.
Eine weitere Schädigung verunreinigten Grundwassers verhindern und Schäden soweit möglich sanieren.
Nur in dem Maße Grundwasser entnehmen, in dem es sich neu bildet.
- 1064/2003-01-05
Grundwasserschutz Ziel des Grundwasserschutzes ist die Beschaffenheit nicht verunreinigten Grundwassers zu erhalten, bereits vorhandene Schädigungen zu sanieren und eine maßvolle Grundwasserentnahme zu sichern