| Zuführung von festen, flüssigen oder gasförmigen verunreinigenden Stoffen, Wärme, Geräusche, Erschütterungen u.a.m., die auf den Menschen und die belebte und unbelebte Natur einwirken (z.B. Schadstoffimmission, Wärmeimmission, Lärmimmission, Elektrosmog). - 6460/2004-01-30 Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen. Ziel des gesetzlich geregelten Immisionsschutzes ist, diese Einwirkungen so gering wie möglich zu halten. Zentrale Vorschrift ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) mit seinen Verordnungen. - 1843/2003-01-09 Eintrag von Luft- oder Wasserverunreinigungen in Ökosystemen
(Emission) - 254/2003-01-02 Immission ist die Einwirkung der emittierten Schadstoffe auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet oder auch chemisch oder physikalisch umgewandelt haben. - 74/2003-01-01 Immissionen sind die Emissionen, die auf die Biosphäre (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser) einwirken - 26/2003-01-01 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Stand der Technik (Stand der Technik ist nach dem Bundes-Immissionssc ...)
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Immissionswerte (Immissionswerte sind die in der Technischen ...)
Immissionsnorm (Immissionsnormen sind im Hinblick auf eine ...)
Bundes-Immissionsschutzgesetz ((BImSchG)
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetz ...)
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Immissionen, Immissions |
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